Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Achim Fischer – Planung | Training | Consulting, Darmstädter Straße 30, 64372 Ober-Ramstadt (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Ihnen (nachfolgend auch „Kunde“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Kunde kann sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch ein Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein (nachfolgend generalisierend „Unternehmer“).
1.2. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, dass der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.3. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der geforderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit einzelne Regelungen dieser AGB speziell auf Verbraucher ausgerichtet sind, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht.
1.4. Alle zwischen dem Kunden und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, der schriftlichen Auftragsbestätigung und der Annahmeerklärung. Individuelle Vereinbarungen und Angaben haben Vorrang vor den AGB.
1.5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Kündigung, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, das heißt in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
1.6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Präsentation und Bewerbung von Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere auf „http://www.achimfischer.de“, auf Flyern oder Werbeprodukten, Social-Media usw. sind freibleibend und unverbindlich; sie stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sofern diese nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet sind. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, einen Auftrag für die Erbringung einer Leistung zu stellen (invitatio ad offerendum). Dies gilt auch, wenn dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen etc.), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen werden, an denen sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
2.2. Die Beauftragung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen anzunehmen.
2.3. Die Annahme kann entweder schriftlich (vgl. Ziffer 1.5.) (Auftragsbestätigung) oder durch Ausführungsbeginn der Leistung erklärt werden. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, erfolgt der Ausführungsbeginn nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist (vgl. Ziffer 13) oder ausdrücklicher Aufforderung des Kunden, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung der Leistung beginnt (vgl. Ziffer 13.1).
2.4. Ist der Kunde Verbraucher, erhält er den Vertragstext (bestehend aus Auftrag, AGB, Widerrufsbelehrung und Auftragsbestätigung) vom Auftragnehmer zugesandt.
2.5. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erbringt der Auftragnehmer ausschließlich Leistungen aus den unter Ziffer 3.4. bis 3.6. sowie 3.7. dargestellten Bereichen. Spezifische Leistungsanforderungen, Umfang und Kosten werden im Rahmen der konkreten Auftragserteilung vereinbart (vgl. Ziffer 2).
3.2. Der Auftragnehmer schuldet die ordnungsgemäße, fachgerechte und sorgfältige Erbringung der vertraglich vereinbarten Tätigkeiten nach dem jeweiligen Stand und den anerkannten Regeln der Technik; die Herbeiführung eines konkreten Leistungserfolges (bspw. Einsparungen / wirtschaftliche Erfolge, Lernerfolg etc.) ist nicht geschuldet.
3.3. Individualabreden, die vom Inhalt dieser AGB abweichen, haben grundsätzlich Vorrang, soweit sie ausdrücklich und nachweisbar im Rahmen der konkreten Auftragserteilung schriftlich (Ziffer 1.5.) vereinbart worden sind.
3.4. Planung & Technik
Im Leistungsbereich Planung & Technik erbringt der Auftragnehmer insbesondere folgende Dienstleistungen:
3.4.1. Technische Beratung hinsichtlich Energie- und Gebäudetechnik, einschließlich der Analyse bestehender Anlagen und Systeme sowie der Erarbeitung von Optimierungsvorschlägen;
3.4.2. Planung und Konzeptentwicklung von Energie- und Gebäudetechniksystemen unter Berücksichtigung der individuellen Anforderungen des Kunden sowie der einschlägigen technischen Normen und Vorschriften;
3.4.3. Durchführung von Heizlastberechnungen nach den anerkannten Regeln der Technik zur Dimensionierung von Heizungsanlagen;
3.4.4. Durchführung von hydraulischen Abgleichen zur Optimierung bestehender Heizungssysteme;
3.4.5. Systemoptimierungen von Heizungs- und Wärmepumpenanlagen zur Steigerung der Energieeffizienz und Betriebssicherheit;
3.4.6. Energie- und Effizienzberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude, einschließlich der Erstellung von Energiekonzepten und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen.
3.5. Training
Im Leistungsbereich Training erbringt der Auftragnehmer insbesondere folgende Dienstleistungen:
3.5.1. Konzeption, Vorbereitung und Durchführung von Schulungen, Seminaren und Workshops zu energie-, gebäude- und anlagentechnischen Themen;
3.5.2. Wissensvermittlung und Qualifizierung von Fachkräften, Unternehmen und deren Mitarbeitern in den Fachgebieten des Auftragnehmers;
3.5.3. Erstellung und Bereitstellung von Schulungsunterlagen, Präsentationen und didaktischen Materialien im Zusammenhang mit den vereinbarten Trainingsmaßnahmen.
3.5.4. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei nicht Erreichen einer vereinbarten Mindestteilnehmerzahl oder aus sonstigen wichtigen Gründen Trainingsmaßnahmen abzusagen oder zu verlegen.
3.6. Consulting
Im Leistungsbereich Consulting erbringt der Auftragnehmer insbesondere folgende Dienstleistungen:
3.6.1. Strategische Unternehmensberatung mit Schwerpunkt auf Energie- und Technikbranchen, einschließlich der Analyse der Unternehmensstruktur und Marktposition;
3.6.2. Strategieentwicklung und Neuausrichtung von Unternehmen und Geschäftsbereichen unter Berücksichtigung der individuellen Unternehmensziele und Marktbedingungen;
3.6.3. Prozessanalyse, Organisationsentwicklung und Erarbeitung von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung in betrieblichen Abläufen;
3.6.4. Beratung bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Systemintegration und Umstellung auf nachhaltige Energiekonzepte;
3.6.5. Begleitung und Unterstützung bei der Umsetzung von Unternehmensstrategien, Strukturveränderungen und Innovationsprozessen.
3.6.6. Die Auslieferung erfolgt, sofern nicht etwas anderes angegeben oder vereinbart worden ist, als Gesamtlieferung („Klassensatz“) an die jeweils mit dem Kunden verbundene Schule. In jedem Falle erfolgt die Lieferung ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
3.7. Fördermittel und Zuschüsse
Aus oder im Zusammenhang mit den vorbezeichneten Bereichen schuldet grundsätzlich keine Leistungen aus oder im Zusammenhang mit Fördermitteln oder Zuschüssen. Hierzu ist ausdrücklich ein gesonderter Auftrag gemäß Ziffer 2 erforderlich.
3.7.1. Ist zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ein Auftrag im Zusammenhang mit Fördermitteln und Zuschüssen zustande gekommen, so beschränkt sich die Leistungspflicht des Auftragnehmers auf die Unterstützung bei oder im Zusammenhang mit der Antragsstellung entsprechender Förderprogramme (bspw. BAFA, KfW, Landesförderprogramme).
3.7.2. Die Entscheidung über die Gewährung von Fördermitteln und / oder Zuschüssen obliegt Dritten. Ein Anspruch auf Bewilligung von Fördermitteln oder Zuschüssen besteht nicht. Die Verantwortung für die fristgerechte Antragstellung und Einhaltung etwaiger Förderbedingungen obliegt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
3.7.3. Eine umfassende Fördermittelrecherche und Antragsverwaltung ist von der vorbezeichneten Leistung grundsätzlich nicht erfasst und bedarf eines gesonderten Auftrags durch den Kunden.
3.8. Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und Daten. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (vgl. Ziffer 5.3).
3.9. Soweit im Einzelfall erforderlich und vertraglich vereinbart, erfolgt die Leistungserbringung unter Berücksichtigung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie der einschlägigen DIN-Normen und VDI-Richtlinien. Im Übrigen erbringt der Auftragnehmer seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften.
3.10. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Leistungspflichten externer Fachleute und Subunternehmer zu bedienen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis à EUR 200,00 netto. Die Zeiterfassung erfolgt
4.2.1. gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) im 5-Minuten-Takt und
4.2.2. gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) im 15-Minuten-Takt, wobei jede angefangene Einheit voll berechnet wird.
4.3. Reisekosten wird der Auftragnehmer nach konkretem Aufwand abrechnen. Ersatzfähig sind bei Nutzung des Pkw eine Pauschale von EUR 0,5 pro km, bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel des Nah- und Fernreiseverkehrs Tickets der ersten Klasse.
4.4. Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Zugang. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto des Auftragnehmers.
4.5. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug. Der entsprechende Rechnungsbetrag ist ab dem ersten Tag des Verzugs wie folgt zu verzinsen:
4.5.1. Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
4.5.2. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) mit neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
4.6. Das Recht des Auftragnehmers, weitere verzugsbedingte Schäden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
4.7. Soweit Vertragsschluss und Abwicklung über digistore24 erfolgt sind, geltend ausschließlich deren AGB. Der Auftragnehmer hat auf diese oder auf die damit zusammenhängenden Prozesse keinerlei Einfluss.
5. Mitwirkungspflichten
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der vertraglich geschuldeten Leistungserbringung im erforderlichen Umfang zu unterstützen und alle notwendigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen. Die Mitwirkungspflichten stellen wesentliche Vertragspflichten dar, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung unerlässlich ist.
5.2. Soweit bereits aus dem konkreten Auftrag (vgl. Ziffer 2) ersichtlich, hat der Kunde die erforderlichen Mitwirkungshandlungen grundsätzlich von sich aus, das heißt ohne gesonderte Aufforderung durch den Auftragnehmer zu erbringen. Soweit der Auftragnehmer den Kunden ausdrücklich zur Erbringung bestimmter Mitwirkungshandlungen auffordert, hat der Kunde dieser Aufforderung unverzüglich nachzukommen.
5.3. Bereitstellung von Unterlagen und Informationen
5.3.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer – soweit vorhanden – sämtliche für die Erbringung der beauftragten Leistungen erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, in geeigneter Form und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Liegen diese nicht vor, hat er in einem ihm zumutbaren Umfang bei der Beschaffung mitzuwirken. Hierzu gehören insbesondere:
5.3.1.1. Baupläne, Grundrisse, Schnittzeichnungen und sonstige technische Zeichnungen;
5.3.1.2. Datenblätter, technische Beschreibungen und Spezifikationen vorhandener Anlagen, Geräte und Systeme;
5.3.1.3. Bestandsdokumentationen, Wartungsprotokolle und sonstige Unterlagen über vorhandene technische Einrichtungen;
5.3.1.4. Energieverbrauchsdaten, Betriebsdaten und sonstige für die Leistungserbringung relevante Informationen;
5.3.1.5. behördliche Genehmigungen, Auflagen und sonstige öffentlich-rechtliche Vorgaben;
5.3.1.6. alle sonstigen Unterlagen und Informationen, die der Auftragnehmer zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung benötigt.
5.3.2. Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig und aktuell sind. Änderungen, die nach Übermittlung an den Auftragnehmer eintreten und für die Leistungserbringung von Bedeutung sind, hat der Kunde dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
5.3.3. Soweit der Kunde die erforderlichen Unterlagen und Informationen nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stellen kann, hat er den Auftragnehmer hierüber unverzüglich zu informieren und mit dem Auftragnehmer abzustimmen, auf welche Weise die fehlenden Informationen beschafft werden können.
5.4. Zugangsgewährung
5.4.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sowie den von diesem beauftragten Personen uneingeschränkten Zugang zu allen Räumlichkeiten, technischen Einrichtungen und Anlagen zu gewähren, die für die Erbringung der beauftragten Leistungen erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere:
5.4.1.1. Zugang zu Heizungsräumen, Technikräumen, Kellerräumen und sonstigen Räumlichkeiten, in denen sich für die Leistungserbringung relevante technische Einrichtungen befinden;
5.4.1.2. Zugang zu Heizungsanlagen, Wärmepumpen, Lüftungsanlagen und sonstigen gebäudetechnischen Anlagen;
5.4.1.3. Zugang zu Dächern, Außenanlagen und sonstigen Gebäudeteilen, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist;
5.4.1.4. Zugang zu elektronischen Steuerungssystemen, Regelungsanlagen und sonstigen technischen Systemen.
5.4.1.5. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Zugang zu den vorgenannten Räumlichkeiten und Einrichtungen zu den vereinbarten Terminen oder nach angemessener Vorankündigung durch den Auftragnehmer möglich ist. Erforderliche Schlüssel, Zugangscodes oder sonstige Zugangsberechtigungen sind dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.4.2. Sofern für den Zugang zu bestimmten Räumlichkeiten oder Anlagen besondere Sicherheitsvorkehrungen oder Schulungen erforderlich sind, hat der Kunde den Auftragnehmer hierüber rechtzeitig zu informieren und die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.
5.5. Sonstige Mitwirkungspflichten
5.5.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer einen geeigneten Ansprechpartner zu benennen, der für Rückfragen zur Verfügung steht und berechtigt ist, erforderliche Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen.
5.5.2. Soweit für die Leistungserbringung die Mitwirkung Dritter (z.B. anderer Handwerker, Planer, Behörden) erforderlich ist, hat der Kunde die erforderliche Koordination und Abstimmung sicherzustellen.
5.5.3. Der Kunde hat den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die für die Leistungserbringung von Bedeutung sein können, insbesondere über Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse.
5.5.4. Der Kunde hat den Auftragnehmer im bei Nichteinhaltung etwaiger Termine (Beratung, Schulungen, sonstige Vor-Ort-Besuche) rechtzeitig, das heißt unverzüglich ab Kenntnis, dass ein Termin nicht eingehalten werden kann, zu informieren.
5.6. Rechtsfolgen bei Verletzung der Mitwirkungspflichten
5.6.1. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung mit angemessener Nachfrist die Erbringung seiner Leistungen zu verweigern, bis der Kunde seinen Mitwirkungspflichten vollständig nachgekommen ist. Die Abmahnung kann mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Gegenüber Verbrauchern ist die Abmahnung in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich zu erteilen und muss eine angemessene Frist zur Nachholung der Mitwirkungshandlung von mindestens einer Woche setzen, sofern nicht aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine kürzere Frist gerechtfertigt ist.
5.6.2. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn
5.6.2.1. der Kunde die Erbringung der Mitwirkungshandlung ernsthaft und endgültig verweigert;
5.6.2.2. offensichtlich ist, dass der Kunde die Mitwirkungshandlung auch innerhalb einer gesetzten Nachfrist nicht erbringen wird oder kann;
5.6.2.3. besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Verweigerung der Leistung rechtfertigen.
5.6.2.4. Gegenüber Verbrauchern bedarf es einer Abmahnung stets dann, wenn dem Kunden die Nachholung der Mitwirkungshandlung innerhalb einer angemessenen Frist möglich und zumutbar ist.
5.6.3. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, den Vertrag nach erfolgloser Abmahnung mit angemessener Nachfrist außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt und dem Auftragnehmer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Gegenüber Verbrauchern ist vor Ausspruch einer Kündigung eine schriftliche Abmahnung mit einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erforderlich, sofern nicht eine kürzere Frist aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise gerechtfertigt ist.
5.6.4. Verzögerungen in der Leistungserbringung, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Fristen und Termine verlängern sich in diesem Fall um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mehraufwendungen, die durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehen, dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.
5.6.5. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Ansprüche, insbesondere von Schadensersatzansprüchen, bleibt unberührt.
6. Gewährleistung
6.1. Soweit der Auftragnehmer die Herbeiführung eines konkreten Erfolges schuldet, sind Verbraucher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, im Falle eines Mangels – soweit nicht zwingend eine andere gesetzliche Frist vorgeschrieben ist – innerhalb von zwei Jahren ab Erhalt der Leistung Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern. Ansprüche wegen Mängeln, die der Auftragnehmer arglistig verschwiegen hat, verjähren innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist.
6.2. Ist der Kunde Unternehmer, ist er im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, im Falle eines Mangels innerhalb von zwölf Monaten ab Erhalt der Leistung Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung zu verlangen. Die Mangelanzeige sowie das Nacherfüllungsverlangen müssen schriftlich und unverzüglich, mithin innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Kenntnis des Mangels erfolgen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht dem Auftragnehmer zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten.
7. Haftung
7.1. Die Beratungsempfehlungen (Ziffer 3.6.) des Auftragnehmers stellen fachliche Einschätzungen und Handlungsempfehlungen dar. Die Entscheidung über die Umsetzung sowie die Verantwortung für die Implementierung der Beratungsempfehlungen obliegt ausschließlich dem Kunden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für unternehmerische Entscheidungen des Kunden sowie für den wirtschaftlichen Erfolg der empfohlenen Maßnahmen. Gleiches gilt für einen etwaig Lernerfolg von Teilnehmern oder die erfolgreiche Umsetzung der vermittelten Inhalte (Ziffer 3.5.) in der betrieblichen Praxis.
7.2. In sonstigen Fällen haftet der Aufragnehmer – soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Soweit gesetzlich zulässig, ist in allen übrigen Fällen die Haftung ausgeschlossen.
7.3. Der Auftragnehmer haftet im Übrigen unbeschränkt bei
7.3.1. Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
7.3.2. im Rahmen einer von ihm ausdrücklich übernommenen Garantie,
7.3.3. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
7.3.4. nach dem Produkthaftungsgesetzt.
8. Laufzeit, Kündigung, Stornierung von Terminen
8.1. Die Laufzeit des jeweiligen Vertragsverhältnis beginnt mit dem Zugang der Annahmeerklärung oder dem Ausführungsbeginn gemäß Ziffer 2.3 und läuft auf unbestimmte Zeit, soweit nichts anderes vereinbart ist.
8.2. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.3. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde
8.3.1. mit einer Zahlung mehr als vierzehn (14) Tage in Verzug ist und ihm erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung (Mahnung) gesetzt worden ist,
8.3.2. der Kunde seinen Mitwirkungs- (Ziffer 5) oder Geheimhaltungspflichten (Ziffer 10) trotz angemessener Fristsetzung nicht nachgekommen ist,
8.3.3. der Kunde Unternehmer ist und seine Geschäftstätigkeiten einstellt.
8.4. Im Falle einer Kündigung sind bis dahin erbrachte Leistungen anteilig nach dem vereinbarten Preis bzw. dem konkret angefallenen Aufwand zu vergüten.
8.5. Kann der Kunde einen Termin nicht einhalten (vgl. Ziffer 5.5.4.), hat er die Möglichkeit, diesen zu stornieren. Im Falle einer Stornierung fallen folgende Kosten an:
8.5.1. bis sieben Tage vor dem Termin. keine;
8.5.2. zwischen drei und sieben Tagen vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars;
8.5.3. zwischen 24 und 72 Stunden vor dem Termin: 80 % des vereinbarten Honorars:
8.5.4. weniger als 24 Stunden vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars.
8.6. Der Kunde hat dem Auftragnehmer bereits entstandene Aufwendungen (z.B. Materialbestellung, ggf. Fahrkosten etc.) zu ersetzen.
8.7. Kann der Kunde einen wichtigen Grund (bspw. Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen oder höhere Gewalt nach Ziffer 11) nachweisen, fallen unbeschadet der Ziffer 8.6. keine Kosten an.
9. Eigentum und Nutzungsrechte
9.1. Alle vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Analysen, Präsentationen, Strategiekonzepte, Berechnungen und Schulungsmaterialien bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
9.2. Die Nutzungsrechte an Konzepten, Strategien, Planungsunterlagen, Schulungsmaterialien und sonstigen Unterlagen gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erhält Kunde ein einfaches, auf den konkreten vertraglichen Zweck beschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch.
9.3. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung der Unterlagen an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Dies gilt insbesondere für Schulungs- und Consulting-Unterlagen.
9.4. Der Kunde ist berechtigt, die erstellten Planungsunterlagen und Berechnungen für den vereinbarten Zweck zu nutzen und gegenüber Behörden, Energieversorgern und ausführenden Unternehmen vorzulegen.
10. Vertraulichkeit, Geheimhaltung
10.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden.
10.2. Als vertraulich gelten insbesondere:
• Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse;
• Technische Daten, Pläne, Berechnungen und Konzepte;
• Strategische Planungen und Unternehmensausrichtungen;
• Personenbezogene Daten;
• Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind.
10.3. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
• öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht;
• der empfangenden Partei bereits vor Bekanntgabe rechtmäßig bekannt waren;
• von Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt wurden;
• aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
10.4. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von drei Jahren fort.
10.5. Der Auftragnehmer darf den Kunden und die Art der erbrachten Leistung nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung als Referenz benennen.
11. Höhere Gewalt
11.1. Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt, sind die Parteien zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit.
11.2. Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.
11.3. Die Parteien können den Vertrag kündigen, wenn ein Fall höherer Gewalt länger als drei (3) Monate andauert und eine einvernehmliche Vertragsanpassung nicht erzielt werden kann.
12. Datenschutzhinweise
12.1. Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden, insbesondere Kontaktdaten, zur Abwicklung des jeweiligen Auftrags, so auch die E-Mail-Adresse, soweit sie angegeben ist. Zur Bonitätsprüfung kann der Auftragnehmer Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über die Anschrift. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Details können der Datenschutzerklärung entnommen werden (http://www.achimfischer.de/datenschutz), die im Rahmen des Vertragsschlusses zur Kenntnis genommen werden muss.
12.2. Der Kunde hat jederzeit das Recht, diese Einwilligung gegenüber dem Auftragnehmer durch einfache Mitteilung zu widerrufen.
13. Widerrufsbelehrung
13.1. Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäftes ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Auftragnehmer nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Ziffer 13.2 geregelt. In Ziffer 13.3. findet sich ein Muster-Widerrufsformular
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Auftragnehmer
Achim Fischer - Planung | Training | Consulting
Darmstädter Straße 30
64372 Ober-Ramstadt
Telefon: +49 151 549 416 37
E-Mail: info@plan-haustechnik.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (https://www.achimfischer.de/widerruf) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
13.2. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen,
13.2.1. zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
13.2.2. zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
13.2.3. zur Lieferung von Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
13.3. Über das Muster-Widerrufsformular informieren wir Sie nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Achim Fischer
Darmstädter Straße 30
64372 Ober-Ramstadt
Telefon: +49 151 549 416 37
E-Mail: info@plan-haustechnik.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
14. Schlussbestimmungen
14.1. Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
14.2. Ist der Kunde Unternehmer, darf er seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder gesamt noch einzeln abtreten.
14.3. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer der Sitz des Auftragnehmers in Ober-Ramstadt. Der Auftragnehmer ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
14.4. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages oder eine später in diesen aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertrag bzw. dieser AGB herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit dies für eine Vertragspartei jedoch eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

+49 (0) 1515 4941637
hallo@achimfischer.de
